In Frankreich hat der Gesundheitsminister angekündigt, dass die Regierung in bestimmten Fällen eine Lockerung der Regelung erwägt, die Ärzte auf 20 % ihrer telemedizinischen Konsultationen beschränkt. Ziel ist es, die Telemedizin zu fördern und sie zu einem Instrument der Inklusion für Menschen zu machen, die geografisch oder sozial vom Gesundheitssystem ausgeschlossen sind.
Gezielte Ausnahmen sollen insbesondere für Ärzte im Ruhestand, Vertretungsärzte, Ärzte mit Behinderung oder solche mit persönlichen Einschränkungen wie beispielsweise Elternschaft gewährt werden. Der Minister möchte zudem, dass telemedizinische Konsultationen mit Unterstützung einer anderen medizinischen Fachkraft nicht mehr auf diese Beschränkung angerechnet werden, um deren Nutzung in sozialen und medizinisch-sozialen Einrichtungen, insbesondere Pflegeheimen, zu erhöhen und unnötige Besuche in Notaufnahmen zu reduzieren.
Die Regierung will die Nutzung telemedizinischer Expertise weiter beschleunigen, indem sie Krankenhäuser, insbesondere Universitätskliniken, dazu anregt, Anfragen von Hausärzten schneller nachzukommen, insbesondere in Einrichtungen, die dem Netzwerk „France Santé“ angehören.
Trotz dieser Ambitionen hinkt Frankreich hinterher: Telekonsultationen machen nur 3,3 % der Konsultationen aus, verglichen mit einem OECD-Durchschnitt von 13 %. Laut Stéphanie Rist kann dieses Instrument dennoch den Bedürfnissen von Bevölkerungsgruppen mit eingeschränktem Zugang zur Gesundheitsversorgung gerecht werden: Menschen ohne Hausarzt, Bewohner unterversorgter Gebiete, pflegebedürftige oder behinderte Personen, isolierte Bevölkerungsgruppen, Patienten, die nicht reisen können, oder sogar Gefangene.
Sophie de Duiéry
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